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Aufgaben
  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)

  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse etc.)

  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen

  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)

  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten etc.)

  • Persönlichkeitsverletzungen

Prozessverhandlung

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Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus. Mit Inkraftsetzung der neuen Zivilprozessordnung per 1.1.2011 (Revision ZPO 1.1.2025) kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 kann er den Parteien zudem neu einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

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